AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen Service Team Workers GmbH (Überlasser) und dem Beschäftigerbetrieb. Service Team Workers und Beschäftiger vereinbaren die Geltung dieser AGB nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weitere Personaldienstleistungen, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge.
Service Team Workers erklärt, Verträge nur aufgrund dieser AGB abzuschließen. Allfällige Vertragsbedingungen des Beschäftigers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt entweder durch Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Beschäftiger oder die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Service Team Workers zustande. In jedem Fall kommt der Vertrag durch Aufnahme der Beschäftigung eines Mitarbeiters von Service Team Workers zustande.
Bei einer unbefristeten Überlassung von Arbeitskräften hat der Beschäftiger mindestens 10 Werktage vor dem letzten Einsatztag der Mitarbeiter, dies an Service Team Workers unverzüglich mitzuteilen.

3. Leistungsumfang
Service Team Workers beschäftigt Dienstnehmer zur Überlassung an Dritte, gemäß gültiger Fassung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), der weiteren geltenden gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund dieser AGB.
Gegenstand der Überlassung ist die Bereitstellung von Personal, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen.
Die Dienstnehmer arbeiten unter der Führung, Weisung und Verantwortung des Auftraggebers. Service Team Workers ist berechtigt, in Vertragsunterlagen angeführte oder bereits überlassene Arbeitskräfte jederzeit durch andere gleichwertige Mitarbeiter zu ersetzen.

4. Honorar/Fakturierung
Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot des Überlassers erteilt, so kann Service Team Workers jenes Honorar geltend machen, das den üblichen Konditionen oder einem angemessenen Entgelt entspricht.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden, zzgl. der gem. anzuwendendem Kollektivvertrag vorgesehene Zuschläge.
Mit der Unterzeichnung der Stundennachweise durch den Beschäftiger, dessen autorisierten Gehilfen oder den Kunden des Beschäftigers werden die geleisteten Stunden rechtsverbindlich festgestellt.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Bei Rechnungslegung wird die gesetzliche Umsatzsteuer den Preisen hinzugerechnet.

5. Rechte und Pflichten Service Team Workers und Beschäftigter
Der Beschäftiger ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Verletzt der Beschäftiger gesetzliche Bestimmungen, so hält dieser Service Team Workers für allfällige daraus resultierende Nachteile schad- und klaglos.

Der Beschäftiger ist verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen (Schutzbekleidung…) zu setzen und den überlassenen Arbeitskräften erforderliche ordnungsgemäße und sichere Werkzeuge, Ausrüstung, Arbeitsmittel und Arbeitsschutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Dem Beschäftiger steht hinsichtlich der überlassenen Arbeitskräfte die Anleitungs-, Weisungs- und Aufsichtspflicht (Fürsorge) zu. Dieser wird die Arbeitskräfte in die Handhabung der Geräte und Maschinen einschulen und unterweisen.
Die Art und der Umfang der auszuübenden Tätigkeit der Mitarbeiter beim Beschäftiger, sowie der Einsatzort werden bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Änderungen hierzu bedürfen einer Schriftform.
Zur ordnungsgemäßen Verrechnung hat der Auftraggeber Service Team Workers alle relevanten Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder sonstige lohnregelnde Vereinbarungen mit dem Betriebsrat unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Der Beschäftiger haftet für die Richtigkeit der Angaben.
Wird der Betrieb des Auftraggebers durch einen Arbeitskampf/Streik betroffen, hat der Beschäftiger dies, Service Team Workers umgehend mitzuteilen. Es besteht in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot gemäß §9 AÜG.

6. Gewährleistung/Haftung
Service Team Workers leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ihre Zustimmung zur Überlassung an Dritte gegeben haben und arbeitsbereit sind.
Service Team Workers leistet nur für jene Qualifikationen der Arbeitskräfte Gewähr, die wir durch Einsichtnahme in Zeugnisse der überlassenen Arbeitskräfte überprüfen können.
Der Beschäftiger ist umgehend nach Beginn der Überlassung verpflichtet, die überlassenen Arbeitskräfte hinsichtlich Qualifikation und Arbeitsbereitschaft zu überprüfen.
Entspricht eine überlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation nicht, sind allfällige Mängel unter genauen Angaben binnen 48 Stunden schriftlich anzuzeigen.
Ansprüche wegen Gewährleistung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Service Team Workers trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte beim Beschäftiger oder bei Dritten entstandene Schäden.

7. Datenschutz
Die Vertragspartner unterliegen den nationalen und europäischen Bestimmungen des Datenschutzes und erklären sich zu deren Anwendung und Einhaltung verpflichtet.

8. Allgemeines
Für Streitigkeiten zwischen Service Team Workers und Beschäftiger ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Linz zuständig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen.
Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Beschäftiger Service Team Workers umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Überlassene Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe oder Entgegennahme von Willens- und Wissenserklärung für Service Team Workers noch zum Inkasso berechtigt.
Bei Abwerbung einer unserer Mitarbeiter im Zeitraum von 6 Monaten nach Beschäftigungsende wird, wie in der Arbeitskräfteüberlassung üblich, eine Gebühr von zwei Monatsbruttogehältern verrechnet.
Firmenbuchgericht Steyr.

Im Sinne der Vereinfachung wurde in dieser AGB auf die Unterscheidung von weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form gewählt. Das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.

Der Beschäftiger erklärt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, eines Angebotes oder durch Arbeitsaufnahme eines Mitarbeiters von Service Team Workers, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist.


Kirchdorf/Linz, 27.05.2010