Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
Unterlagen
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Leistungsbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen, Musterformulare u. ä. bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Personal
Das Abwerben von Personal des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, auch nach Auftragsverlust, wird ausgeschlossen.
Rechnungsstellung
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Aufwand der Arbeitsstunden oder einer Pauschalvereinbarung und unter Vorlage der entsprechenden Belege, z. Bsp. Regiescheine, Steigerrechnungen, in Rechnung zu stellen.
Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden 24,90€ in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet.
Sonderreinigung
Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste oder sontige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkiristalle Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Beschädigung übernehmen wir keine Haftung. Für den ausreichenden Schutz von Glasflächen ist der Auftraggeber bzw. der Lieferant zuständig.
Die Abnahme der Arbeiten erfolgt schriftlich auf dem Arbeitsnachweis, es gilt auch eine mündliche Abnahme, wenn dem Auftraggeber eine zeitnahe Abnahme nach Beendigung der Arbeiten nicht möglich ist. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, gilt der Auftrag als abgenommen.
Unterhaltsreinigung
Für die Unterhaltsreinigung werden feste Monatspauschalen vereinbart. Für die Berechnung der Monatspauschalen werden 21 Arbeitstage pro Kalendermonat zugrunde gelegt. Bis zu 5 bewegliche Ferientage bzw. Feier oder Brückentage, an denen keine Reinigung erfolgt, werden deshalb nicht zurückgerechnet bzw. erstattet.
Ausfall der Reinigung
Entfältt die Reinigung durch Umstände, die vom Arbeitgeber verursacht sind (z.B. Betriebsurlaub, Kurzarbeit), so ist der ermittelte Gutschriftsbetrag um einen Fixkostenanteil von 15% zu kürzen.
Länger Betriebsferien sind mind. 6 Wochen vorher bekannt zu geben.
Minderungen
Eine Minderung des Gesamtauftrages nach Vertragsabschluß um mehr als 20% berechtigt den Auftragnehmer zu einer Anhebung von vereinbarten Einheitspreisen.
Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Fall einer Kündigung, das von uns eingesetzte Personal nicht anzuwerben.
Außerordentliche Kündigung
Die Firma Service Team Gebäudemanagement hat das Recht die vereinbarte Leistung bei folgenden Ereignissen sofort einzustellen:
- ab der dritten fruchtlosen Mahnung
- bei Abwerben unserer Mitarbeiter
- bei Eröffnung eines Insolventsverfahrens
- Weitergabe unserer Unterlagen an Dritte
In diesen Fällen erlischt der Anspruch auf Leistungserbringung sofort.
Reklamationen
Reklamationen von Reinigungsleistungen haben zeitnah zu erfolgen, spätestens am nächsten Werktag. Der Auftraggeber hat für diesen Fall ein Nachbesserungsrecht der Leistung, die ebenfalls bis zum übernächsten Werktag zu erfolgen hat. Unter Unterhaltsreinigung ist die Beseitigung der normalen, täglichen Verschmutzung zu verstehen. Verschmutzung aus Bau- oder Handwerkerleistungen sind auf Regie zu entfernen.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher das für Abfallentsorgung Behälter bereitstehen oder diese von Service Team gemäß Vereinbarung gegen Verrechnung beschafft werden.
Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Skonto
Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarung anerkannt.
Haftung
Schäden sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen (binnen einer Woche). Der Auftragnehmer haftet für Personen und Sachschäden bis zur Höhe seiner Versicherungssummer von 5 Mio €.
Preiserhöhungen
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund gesetzlicher Änderungen oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Zahlungsverzug
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Erweiterte AGB's für technisches Gebäudemanagement
Gerichtsstand
Erfüllungsort Linz
Firmenbuchgericht Steyr
Stand 7.3.2012